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Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017)

Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017) und – soweit diese für die Erbringung logistischer Leistungen nicht gelten – nach den Logistik-AGB Stand März 2006.

Die ADSp 2017 beschränken in Ziffer 23 die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB in Höhe von 8,33 SZR/kg je Schadenfall bzw. je Schadenereignis auf 1 Million bzw. 2 Millionen Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist, und bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung generell auf 2 SZR/kg.

 
Schwertransporte/Kranarbeiten
Soweit wir als Spediteur, auch Schwergutspediteur, tätig werden, arbeiten wir ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp). Soweit wir selbst Kranleistungen erbringen oder Schwer- und Großraumtransporte sowie Grobmontagen als Bestandteil der Kran- oder Transportleistung durchführen, gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (AGB- BSK)“. Bei sonstigen Montageleistungen, soweit es sich nicht um Grobmontagen im Sinne der AGB- BSK handelt, arbeiten wir auf Basis der BSK- Montagebedingungen (BSK- Montage). Für AGB- BSK und BSK- Montage gilt die jeweils neueste veröffentliche Fassung.
 
Messetransporte
Bei Messetransport gelten ergänzend die Messetransportbestimmungen und das Messe-Speditions-Leistungsverzeichnis.